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   FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 457/03   

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https://dejure.org/2004,13376
FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 457/03 (https://dejure.org/2004,13376)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2004 - 2 K 457/03 (https://dejure.org/2004,13376)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 2 K 457/03 (https://dejure.org/2004,13376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Bestandskraft eines Kindergeldaufhebungsbescheides bei Groben Verschulden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 4 S. 2 EStG; § 63 EStG; § 62 EStG; § 70 Abs. 3 EStG; § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO
    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Nichtvorlage einer erforderlichen Studienbescheinigung; Zulässigkeit einer rückwirkenden Kindergeldfestsetzung bei Bestandskraft eines Aufhebungsbescheides und Rückforderungsbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Kindergeldüberzahlung; Grobes Verschulden; Studienbescheinigung; Rückforderungsbescheid; Aufhebungsbescheid - Grob schuldhaftes Verhalten und nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Kindergeldüberzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grob schuldhaftes Verhalten und nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Kindergeldüberzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Nichtvorlage einer erforderlichen Studienbescheinigung; Zulässigkeit einer rückwirkenden Kindergeldfestsetzung bei Bestandskraft eines Aufhebungsbescheides und Rückforderungsbescheides

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 18/99

    Neue Tatsachen bei Kindergeldbescheiden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 457/03
    Die erst durch die Vorlage der Studienbescheinigungen gewonnene nachträgliche Erkenntnis des Beklagten bedeutet aber keine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 70 Abs. 2 EStG (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001, VI R 18/99, BStBl. II 2002, 81, Schmidt/Weber-Grellet EStG § 70 Rz. 5).

    Zwar ist die Vorschrift des § 173 AO auch neben den Vorschriften der § 70 Abs. 2 und 3 EStG anwendbar (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001, VI R 18/99, a.a.O.).

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 164/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 457/03
    Die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheids beschränkt sich auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001, VI R 164/98, BStBl. II 2002, 89).
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 47/97

    Grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der für eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 457/03
    Bei der Prüfung des groben Verschuldens ist nämlich auch der Zeitraum bis zur Bestandskraft des Bescheides einzubeziehen (BFH-Urteil vom 4. Februar 1998, XI R 47/97, BFH/NV 1998, 682 und BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997, VIII B 17/97, BFH/NV 1998, 1063; a.A. Tipke-Kruse/Loose AO § 173 Tz. 76).
  • BFH, 10.12.1997 - VIII B 17/97

    Vorliegen eines groben Verschulden hinsichtlich einer nachträglich bekannt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 457/03
    Bei der Prüfung des groben Verschuldens ist nämlich auch der Zeitraum bis zur Bestandskraft des Bescheides einzubeziehen (BFH-Urteil vom 4. Februar 1998, XI R 47/97, BFH/NV 1998, 682 und BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997, VIII B 17/97, BFH/NV 1998, 1063; a.A. Tipke-Kruse/Loose AO § 173 Tz. 76).
  • FG Münster, 18.06.2010 - 14 K 920/08

    Fehler eines Steuerberaters bzgl. des Vorbringens neuer Tatsachen und

    Dementsprechend ist ein grobes Verschulden hinsichtlich einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache anzunehmen, wenn ein steuerlich beratener Steuerpflichtiger es versäumt, den Sachverhalt der Finanzbehörde noch im Rahmen eines Einspruchsverfahrens zu unterbreiten (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1394; BFH, Beschluss vom 10. Dezember 1997 VIII B 17/97, BFH/NV 1998, 1063; BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 641; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16. Juni 2004 2 K 457/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 414; Rüsken in Klein, AO, Kommentar, 10. Auflage 2009, § 173 Rdnr. 131; differenzierend: BFH, Urteil vom 5. November 1985 VIII R 258/82, BFH/NV 1986, 443; andere Auffassung: von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Kommentar, § 173 AO Rdnr. 291; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, Kommentar, § 173 AO Tz. 76b, 80 unter Hinweis darauf, dass die Einlegung eines Einspruchs nicht zu den Mitwirkungspflichten eines Steuerpflichtigen gehört; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO/FGO, Kommentar, § 173 AO Rdnr. 54; Koenig in Pahlke, AO, Kommentar, 2. Auflage § 173 Rdnr. 112; Frotscher in Schwarz, AO, Kommentar, § 173 Rdnr. 81 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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